Hochbegabungsförderung - Kooperationsverbünde allgemein bildender Schulen
Mit der Einrichtung von Kooperationsverbünden als Knotenpunkte eines Netzes zur Förderung von Hochbegabung wird in ganz Niedersachsen ein differenziertes und flächendeckendes Angebot schulischer Begabungsförderung angestrebt, das bis zum Jahre 2006 stufenweise ausgebaut werden soll.
Grundlage für die Genehmigung ist eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung nach § 25 Abs. 1 NSchG, in der die beteiligten Schulen sicherstellen, dass die Förderung bereits in der Grundschule beginnt und sich in der weiterführenden Schule pädagogisch konsequent fortsetzt. Die Zusammenarbeit mit Kindergärten ist erforderlich.
Der Besuch einer Schule des „Kooperationsverbundes Hochbegabungsförderung“ kann auch über Schulbezirksgrenzen hinaus gestattet werden (§ 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG in Verbindung mit den „Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule“ v.29.8.1995 (SVBl. S. 223) i.d. F. vom 16.03.1999 (SVBl. 194)).
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