Elternrat Niedersachen
 

Kooperation von Eltern, Lehrern und Schülern

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Beziehungsdreieck: Schüler - Lehrer - Eltern

Während der Mensch in den meisten Fällen selbst entscheiden kann, ob und in welcher Weise er Beziehungen zu anderen Menschen aufnimmt, führt der gesetzlich vorgeschriebene Schulbesuch eines Kindes zu Zwangsbeziehungen.

Im Regelfall können weder Eltern noch Lehrer sich das jeweilige Gegenüber aussuchen. Die Eltern bekommen in ihrer gesetzlichen Erziehungsaufgabe zum Wohl des Kindes einen – im Laufe des Schullebens – mehrere Miterzieher, dessen Auftrag außer Bildung und Erziehung des Kindes auch die Selektion ist.

Im Zwang, die Leistung eines Kindes bewerten zu müssen, was immer eine Kollision zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in sich trägt, liegt der problematische Unterschied in den Beziehungen der Lehrer bzw. der Eltern zum Kind. Die Beziehungen besonders zwischen Eltern und Lehrern werden nicht unbelastet aufgenommen. Beide Beteiligten bringen ihre eigene Vorgeschichte mit ein:
Eigene Erfahrungen als Kind in der Schule,
Als Erzieher und „Lehrer“ der eigenen Kinder und als Angehöriger der Gruppe „Eltern“ bzw. „Lehrer“.
Dazu kommt bei beiden die Sorge, vom jeweils anderen bei pädagogischen Unzulänglichkeiten „ertappt“ zu werden. Außerdem kann der Erziehungsstil des einen den jeweils anderen verunsichern.

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