Schulfahrten
Schulfahrten sind unterrichtsergänzende schulische Veranstaltungen, die die Erziehungsarbeit der Schule unterstützen, den Schülerinnen und Schülern neue Erfahrungen vermitteln und gegenseitiges Verständnis und den Gemeinschaftssinn fördern. Sie sind unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten vorzubereiten. Einzelheiten zu der Durchführung von Schulfahrten ergeben sich aus dem Erlass des MK vom 30.6.1997 (SVBl. S. 266).
Nach Nr. 1. 2 dieses Erlasses sind Bildungs- und Erziehungsziele der Schulfahrten:
- Förderung sozialen Lernens und sozialer Verhaltensweisen,
- Verbesserung des Verständnisses für Geschichte, Heimat und Naturschutz,
- Freizeit- und Gesundheitserziehung,
- Entfaltung der Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksmöglichkeiten,
- Vermittlung von Einblicken in die Berufs- und Arbeitswelt,
- Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses.
(5.S.5)
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