Schulsport / Sportförderunterricht
Kurzbeschreibung des Sachverhalts
Der Schulsport steht grundsätzlich vor denselben Herausforderungen wie alle anderen Fächer und Lernbereiche, bietet in dem Kontext allerdings besondere Potentiale. Er kann mit seinen Besonderheiten – einerseits Unterrichtsfach für alle Klassenstufen andererseits mit den außerunterrichtlichen Möglichkeiten – ein wesentliches Element zur Gestaltung eines Schulprogramms/-profils bilden. Durch die unaustauschbaren Möglichkeiten zur positiven Beeinflussung des Schulklimas, zur Identifizierung mit der Schule und zur Öffnung der Schule leistet er einen spezifischen Beitrag zur Entwicklung des Einzelsystems Schule.
Insofern steht der Schulsport in einer engen Wechselbeziehung zur allgemeinen Schulentwicklung. Er kann einerseits seine Potentiale in alle Prozesse der Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung einer Schule einbringen und andererseits auch von dieser Entwicklung profitieren.
Die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport sind Grundlage für die Bewegungs- und Sporterziehung an den Schulen des Landes Niedersachsen. Sie gelten für alle Schulen. In den Grundsätzen sind die Aufgaben und Ziele sowie die allgemeinen didaktischen Grundlagen des Schulsports dargestellt. Für den Sportunterricht an Berufsschulen gelten zusätzlich grundlegende Regelungen (Leitlinien für den Sportunterricht an Berufsschulen). Sowohl die Grundsätze als auch die grundlegenden Regelungen für den Sportunterricht an Berufsschulen bedürfen der Ergänzung durch Rahmenrichtlinien für die jeweiligen Schulformen, die durch Einzelerlasse in Kraft gesetzt werden. Die Bestimmungen enthalten Regelungen zum Schulsport, insbesondere zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.
(5.S.7)
> ganzen Beitrag anzeigen
> Druckansicht
