Schulträger
Die Schulträger haben das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Diese Aufgabe gehört zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger, also im Wesentlichen erfolgt nur eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen durch die Kommunalaufsicht bzw. Schulbehörde.
Die Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Sie tragen neben den Sachkosten für Gebäude, Ausstattung und Material auch die Kosten für das Verwaltungspersonal der Schule, z. B. Hausmeister, Schulsekretariatskräfte.
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