Elternrat Niedersachen
 

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Frage: Kann der Vorstand auch jetzt schon gewählt werden?

Antwort:

Die durch das Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule verabschiedeten Neuregelungen zur Schulverfassung treten erst zum 01.08.2007 in Kraft. Mangels einer geltenden Rechtsgrundlage ist es deshalb nicht möglich, die Wahlen der Mitglieder des Schulvorstandes vor dem 01.08.2007, z.B. auf der letzten Gesamtkonferenz, Schulelternratssitzung oder Schülerratssitzung, wirksam durchzuführen. Die Wahlen zum Schulvorstand können erst mit Inkrafttreten der Neuregelung, d.h. frühestens ab 01.08.2007, erfolgen.

(11.1.4)

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