Eltern - Schüler - Lehrer in Kooperation

Eltern-Schueler-Lehrer in Kooperation

Mitwirkung heißt:

Die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen

Im Schulgesetz gibt es einen eigenen Abschnitt mit der Überschrift „Elternvertretung“. Das Wort Elternvertretung wird mit dem Satz erläutert

„Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“.

Die Eltern haben – so steht es im Gesetz – auf viele "schulische Fragen“ Einfluss.

Diese Site wird Ihnen helfen, einen Überblick über Rechte - aber auch Pflichten - zu bekommen.

Hinweis:
Herzlich Willkommen auf der Elternrats-Seite, die der Landeselternrat Niedersachsen vor kurzem vom Kultusministerium übernommen hat.

Der Landeselternrat ist dabei, die Seiten zu überarbeiten, behutsam umzugestalten und ständig zu aktualisieren. In den nächsten Wochen und Monaten werden Sie miterleben, wie die Seiten sich verändern.

Sie haben Vorschläge, was noch in diesen Seiten erklärt, dargestellt und erläutert werden soll, Ihnen fehlen Informationen?
Dann schreiben Sie’s uns doch bitte: poststelle@ler.niedersachsen.de

Sollte eine aufgerufene Seite nicht mehr zu öffnen sein, melden Sie uns das doch bitte: webmaster