Das Kultusministerium veröffentlicht zu Beginn des Kalenderjahres ein Gesamtverzeichnis der genehmigten Schulbücher. Die von den Verlagen angegebenen Preise sind von diesen für ein Kalenderjahr zu garantieren.
Über die Einführung eines Schulbuches entscheidet die Gesamtkonferenz auf Vorschlag der zuständigen Fachkonferenz bzw. Fachbereichskonferenz. Den in der Fachkonferenz vertretenden Eltern- und Schülervertretern ist mindestens drei Wochen vor dem Termin der Fachkonferenz Gelegenheit zu geben, in Betracht kommende Bücher mit anderen zu vergleichen und während der Fachkonferenz die Eignung mit den Fachlehrern zu erörtern. Dabei sind die Preise der Schulbücher bekanntzugeben.
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Über die Einführung eines Schulbuches entscheidet die Gesamtkonferenz auf Vorschlag der zuständigen Fachkonferenz bzw. Fachbereichskonferenz. Den in der Fachkonferenz vertretenden Eltern- und Schülervertretern ist mindestens drei Wochen vor dem Termin der Fachkonferenz Gelegenheit zu geben, in Betracht kommende Bücher mit anderen zu vergleichen und während der Fachkonferenz die Eignung mit den Fachlehrern zu erörtern. Dabei sind die Preise der Schulbücher bekanntzugeben.
Vor der Entscheidung der Gesamtkonferenz ist dem Schulelternrat und dem Schülerrat mindestens drei Wochen vor dem Termin der Gesamtkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Einführung eines Schulbuches ist der zuständigen Schulbehörde anzuzeigen.
Einführungsgrundsätze
Bei der Entscheidung über die Einführung eines Schulbuches hat die Gesamtkonferenz insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Sofern der Schulelternrat die Einführung mit zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder ablehnt und die Gesamtkonferenz gleichwohl das Schulbuch einführen möchte, ist die Entscheidung der zuständigen Schulbehörde einzuholen. In Fächern, in denen das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise betroffen ist (z. B. bei Schulbüchern in den Fächern Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Werte und Normen, in den Fächern mit sexualkundlichem Anteil und in den Fachbereichen Welt- und Umweltkunde und Arbeit-Wirtschaft-Technik), ist der Stellungnahme des Schulelternrates bei der Entscheidung besonderes Gewicht beizumessen.
Sofern Schulbücher eingeführt sind, müssen sie im Unterricht als hauptsächliches Arbeitsmittel eingesetzt werden.
Benutzung von unterrichtsbegleitendem Material
Sofern die Kosten für unterrichtsbegleitende Materialien nicht unerheblich sind, ist deren Benutzung vor der Anschaffung mit der jeweils zuständigen Elternvertretung zu erörtern.
Schulleitung und Schulbehörde überprüfen anlässlich von Unterrichtsbesuchen, ob die Schulbücher und unterrichtsbegleitenden Materialien entsprechend den Vorschriften benutzt werden.
Quelle: Auszüge aus dem Erl. d. MK zur Genehmigung, Einführung und Benutzung von Schulbüchern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen vom 15.03.1995