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Frage: Wie setzt sich eine Zeugnisnote zusammen

Antwort:

Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum.

(Anmerkung: Den Anteil der Gewichtung mündlich/schriftlich für die verschiednen Zeugnisnoten legt die jeweilige Fachkonferenz unter Beteilung der Eltern- und Schülervertreter fest, z.b. 60% mündlich/ 40% schriftlich.)

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Frage: Wie setzt sich eine Zeugnisnote zusammen

Antwort:

Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum.

(Anmerkung: Den Anteil der Gewichtung mündlich/schriftlich für die verschiednen Zeugnisnoten legt die jeweilige Fachkonferenz unter Beteilung der Eltern- und Schülervertreter fest, z.b. 60% mündlich/ 40% schriftlich.)

Im Zusammenhang mit der Erörterung von Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften sind auch die Grundsätze und Maßstäbe der Bewertung und ihr Zusammenhang mit den Rahmenrichtlinien der Fächer zu erläutern.

Berichtszeitraum der am Ende des Schuljahres ausgegebenen Zeugnisse ist das gesamte Schuljahr. Einzelne Lernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. Bei positiver Entwicklung ist im Zweifelsfall die für die Schülerin oder den Schüler bessere Note zu erteilen.

Zwischennoten und sogenannte Prädikatsanhängsel sind in Notenzeugnissen unzulässig.

Soll darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Leistungen in einem Fach besser oder schlechter als die zusammenfassende Bewertung waren, kann im Zeugnis ein entsprechender Hinweis unter „Bemerkungen“ gegeben werden.

Verändert sich in einem Fach die Bewertung gegenüber der für das vorhergehende Halbjahr um mehr als eine Notenstufe, so sind die Gründe für die Änderung in der Klassenkonferenz zu erörtern und in der Konferenzniederschrift zu vermerken. Bei einer Veränderung um mehr als eine Notenstufe nach einem Schulformwechsel ist die Bewertung in der Konferenz ausdrücklich zu begründen. Die Begründung ist in die Konferenzniederschrift aufzunehmen.

Beobachtungen und Leistungsfeststellungen, die für die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie ihre Erziehungsberechtigten und für die Zeugniserteilung von Bedeutung sind, sollen regelmäßig aufgezeichnet werden. Dabei bleibt es der einzelnen Lehrkraft überlassen, ob sie die Aufzeichnung in freier oder strukturierter Form vornehmen will. Es muss sichergestellt sein, dass die Bewertungen in den Zeugnissen in nachvollziehbarer Weise auf solche Aufzeichnungen gestützt werden können.

Quelle: Auszugsweise dem Änderungserlass vom 8.3.2000 „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ entnommen.