Frage: Ich möchte mein Kind im kommenden Schuljahr auf eine andere als die von der Grundschule empfohlene Schulform schicken. Was passiert, wenn es das Klassenziel nicht erreicht?
Antwort:
Zunächst gelten für alle Schülerinnen und Schüler die Versetzungsvorschriften, die in der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung festgelegt sind.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule oder des Gymnasiums zwei Mal in demselben Jahrgang oder in zwei aufeinander folgenden Jahrgängen das Klassenziel nicht erreicht, dann wird er durch Beschluss der Klassenkonferenz auf die Hauptschule oder die Realschule überwiesen.
Für den Fall einer Nicht-Empfehlung gilt noch eine besondere Regelung. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler das Klassenziel der sechsten Klasse nicht erreicht, kann die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit der Klassenkonferenz eine Überweisung auf die Haupt- oder Realschule beschließen.
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