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Frage: Gilt für den Vorstand die Konferenzordnung?

Antwort:

Der RdErl. des MK vom 10.01.2005 über Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen (SVBl. S. 125) ist nicht auf den Schulvorstand anzuwenden. Im Übrigen ist in einem Erlass zur Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen, der sich als Entwurf zurzeit im Anhörungsverfahren befindet, beabsichtigt, im Rahmen der Deregulierung die Konferenzordnung zum 01.08.2007 aufzuheben.

(11.1.3)

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