Aufbau und Gliederung des berufsbildenden Schulwesens

Berufsbildende Schulen

Über 250.000 Schülerinnen und Schüler werden in fast 150 öffentlichen berufsbildenden Schulen beschult. 12.000 Lehrkräfte unterrichten drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die eine berufsbildende Schule entweder im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung oder in einer der vielfältigen Vollzeitschulformen besuchen!

Homepage / Startseite  Imprint / Impressum  prev Aufbau und Gliederung des allgemein bildenden Schulwesens in Niedersachsen  IndexPage  next Rahmenrichtlinien  Read complete article | Lesen Sie den vollständigen Artikel 

Berufsbildende Schulen

Über 250.000 Schüle-rinnen und Schüler werden in fast 150 öffentlichen berufsbildenden Schulen beschult. 12.000 Lehrkräfte unterrichten drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II, die eine berufsbildende Schule entweder im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung oder in einer der vielfältigen Vollzeitschulformen besuchen!

1. Die Berufsschule

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet, dass die praktische Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten statt findet.

Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die Fachstufen. Sie wird sowohl in Teilzeit- als auch in Vollzeitform geführt. In Teilzeitform begleitet sie ein- bis zweimal wöchentlich die betriebliche Ausbildung. In Vollzeitform übernimmt sie in der Grundstufe die Vermittlung der beruflichen Grundbildung, d.h. die Vermittlung von Grundqualifikationen, die sich auf ein Berufsfeld beziehen. Die Grundstufe der Berufsschule wird als schulisches oder kooperatives Berufsgrundbildungsjahr oder in Form von Teilzeitunterricht oder von Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt.

1.1 Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Die Zuordnung eines anerkannten Ausbildungsberufs zu einem Berufsfeld ist wichtig für das Berufsgrundbildungsjahr. Die Niedersächsische Landesregierung kann durch eine Verordnung für jeweils ein Berufsfeld das schulische Berufsgrundbildungsjahr landesweit oder regional verbindlich einführen.

Wer seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in dem Gebiet hat, in dem das schulische Berufsgrundbildungsjahr für das Berufsfeld in dem angestrebten Ausbildungsberuf eingeführt worden ist, muss zunächst dieses BGJ besuchen.

Der erfolgreiche Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres wird mit einem Jahr, in einigen Fällen mit einem halben Jahr auf die Ausbildungsdauer eines anerkannten Ausbildungsberufes angerechnet, der dem Berufsfeld des besuchten BGJ zugeordnet ist.

Wer das schulische BGJ besucht hat und in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen nachweist, erwirbt zusätzlich zu den vermittelten beruflichen Grundqualifikationen den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Darüber hinaus können Berufsschulen freiwillige Berufsgrundbildungsjahre führen, die sich inhaltlich und in den Rechtsfolgen (Anrechnung auf die nachfolgende betriebliche Ausbildungszeit, Vermittlung allgemein bildender Abschlüsse) nicht von den verbindlich eingeführten Berufgrundbildungsjahren unterscheiden.

1.2 Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr

Das Niedersächsische Schulgesetz erlaubt neben dem nur schulischen auch ein kooperatives BGJ, in dem die berufliche Grundbildung auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages im Betrieb und in der Berufsschule vermittelt wird. Der Betrieb vermittelt die fachpraktische, die Berufsschule die fachtheoretische Grundbildung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sowohl Auszubildende als auch Schülerinnen und Schüler. Der Besuch eines kooperativen Berufsgrundbildungsjahres setzt voraus, dass kein schulisches Berufsgrundbildungsjahr verbindlich zur Erfüllung der Berufsschulpflicht besucht werden muss.

1.3 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Wer in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr aufgrund seiner Vorbildung nicht hinreichend gefördert werden kann, besucht zunächst ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Das BVJ ist eine berufliche Vollzeitschule und dauert ein Jahr. Die Jugendlichen erhalten hier eine besondere Förderung, bevor sie eine andere berufliche Vollzeitschule besuchen, eine betriebliche Ausbildung beginnen oder aber eine Arbeit aufnehmen. Das BVJ soll den Schülerinnen und Schülern den Eintritt in das Berufsleben erleichtern. Deshalb bildet der fachpraktische Unterricht in zwei Berufsfeldern den Schwerpunkt, ergänzt durch fachtheoretischen und berufsfeldübergreifenden Unterricht.

Für leistungsbereite Jugendliche können im BVJ Lerngruppen im Rahmen eines besonderen handlungsorientierten Förderkonzepts mit innerer und äußerer Differenzierung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses gebildet werden.

1.4 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft und aus Aussiedlerfamilien können das BVJ-A besuchen, wenn sie wegen fehlender deutscher Sprachkenntnisse noch nicht in eine betriebliche Ausbildung oder in die Regelformen der beruflichen Vollzeit-Schulen eintreten können.

Der Unterricht im BVJ-A dient vorwiegend dem Erlernen der deutschen Sprache, die aber fachbezogen vermittelt wird. Das BVJ-A bereitet außerdem auf eine berufliche Ausbildung bzw. Tätigkeit vor.

1.5 Fachstufen der Berufsschule

In den Fachstufen der Berufsschule werden die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe in der Regel in eigenen Fachklassen unterrichtet. Verwandte Berufe können auch zusammen unterrichtet werden.

Auszubildende in Berufen mit landesweit geringen Schülerzahlen (sog. Splitterberufe) werden in überregionalen Fachklassen zusammengefasst oder sie besuchen eine entsprechende Fachklasse in einem anderen Bundesland. Der Unterricht wird in diesen Fällen in zeitlich zusammenhängenden Abschnitten ("Blockunterricht") erteilt.

Abschlüsse in der Berufsschule

Der erfolgreiche Abschuss der Berufsschule ist u. a. die Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fort- und Weiterbildung eine Fachschule besuchen oder eine Meisterprüfung ablegen können.

Darüber hinaus ermöglicht die Berufsschule auch den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse und befähigt, nach Maßgabe dieser Abschlüsse den Bildungsweg in anderen Schulen im Sekundarbereich II fortzusetzen. Erworben werden kann unter bestimmten Voraussetzungen:

Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Hierin sind u. a. die Berufsschulpflicht und die Unterrichtszeit geregelt.

Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht. Ferner ist dort festgelegt, dass die Unterrichtszeit in der Berufsschule entsprechend der KMK-Vereinbarung im Gesamtdurchschnitt mindestens zwölf Unterrichtsstunden je Unterrichtswoche betragen soll.

2. Berufsbildung in beruflichen Vollzeitschulen

2.1 Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen

Neben der Ausbildung im Dualen System kann ein Beruf auch durch den Besuch einer mehrjährigen beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule, aber auch in einer Schule für andere als ärztliche Heilberufe, erworben werden. Die Berufsausbildung in diesen Vollzeit-Schulen ergänzt die Berufsausbildung im Dualen System.

Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, können in folgenden Fachrichtungen angeboten werden:

Bis auf einige Ausnahmen dauert die schulische Ausbildung in der Regel zwei Jahre. Für die meisten Berufsfachschulen wird als Aufnahmevoraussetzung der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss verlangt.

Aber auch für Jugendliche mit Hauptschulabschluss besteht zum Beispiel die Möglichkeit, an den zweijährigen Berufsfachschulen Kosmetik, Kinderpflege, Heilerziehungshilfe oder Altenpflegehilfe, eine vollschulische berufliche Erstausbildung aufzunehmen.

Neben dem Berufsabschluss, der zur Berufsausübung befähigt, können an diesen Berufsfachschulen auch allgemein bildende Abschlüsse erworben werden.

2.2 Berufsfachschulen, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzen

Die Berufsfachschule, die eine Hochschulzugangsberechtigung voraussetzt, kann in der Fachrichtung Informatik geführt werden. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

In die Schule kann aufgenommen werden, wer zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule berechtigt ist.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker“ zu führen.

2.3 Einjährige Berufsfachschulen, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen

Während im Berufsgrundbildungsjahr die Grundbildung für alle Berufe eines Berufsfeldes übergreifend vermittelt wird, steht bei den Berufsfachschulen die berufsbezogene Grundbildung für folgende Fachrichtungen im Vordergrund:

Hier wird die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung des 1. Ausbildungsjahres in vollem Umfang in der Schule vermittelt. Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule besteht die Möglichkeit, den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss zu erwerben und anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen bzw. dualen Ausbildung einzutreten.

Darüber hinaus gibt es in den Fachrichtungen

1-jährige Berufsfachschulen, deren Besuch den Sekundarabschluss I Realschulabschluss - voraussetzt. Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsfachschule können bei entsprechenden Leistungen den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben und anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen bzw. dualen Ausbildung eintreten.

2.4 Zweijährige Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Abschluss führen

Diese Berufsfachschulen vermitteln den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I. Sie werden in folgenden Fachrichtungen geführt:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule ist der Hauptschulabschluss.

Die Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsfachschule können anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen Ausbildung eintreten.

2.5 Fachoberschulen

Die Fachoberschule kann geführt werden in den Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert

  1. entweder zwei Jahre in den Klassen 11 und 12 oder
  2. ein Jahr in der Klasse 12.

In die Klasse 11 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer den

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Wer in Klasse 11 aufgenommen wird, hat ein Praktikum in außerschulischen Einrichtungen an vier Tagen in der Woche durchzuführen. Das Praktikum und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. Die Schule übt die Aufsicht über die Durchführung des Praktikums aus.

In die Klasse 12 der Fachoberschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss nachweist.

Am Ende der Ausbildung wird in einer Prüfung die Fachhochschulreife festgestellt.

Die Fachhochschulreife berechtigt die Absolventen an allen Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eine Fachhochschulstudium aufzunehmen.

2.6 Berufsoberschulen

Die Berufsoberschule kann geführt werden in den Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. In die Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer

  1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
  2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und
  3. den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand

nachweist.

In die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer eine Berufsausbildung und die Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Abschlussprüfung an der Berufsoberschule bestanden hat. Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Abschlussprüfung an der Berufsoberschule bestanden hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweist.

2.7 Fachgymnasien

An Fachgymnasien kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Das Fachgymnasium kann in den Fachrichtungen

geführt werden.

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in die einjährige Vorstufe (11. Schuljahrgang) sowie in die zweijährige Kursstufe (12. und 13. Schuljahrgang).

In das Fachgymnasium kann aufgenommen werden, wer

  1. in Niedersachsen die Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II erworben hat,
  2. in einem Gymnasium oder einer Gesamtschule eines anderen Landes in die gymnasiale Oberstufe versetzt worden ist oder
  3. einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Abiturprüfung am Fachgymnasium bestanden hat

2.8 Fachschulen

Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung. Die Fachschulen können geführt werden in den Fachrichtungen

Die Ausbildung in der Fachschule dauert im Regelfall zwei Jahre, in der Fachrichtung Heilerziehungspflege drei Jahre, in der Fachrichtung Heilpädagogik mit Vollzeitunterricht eineinhalb Jahre und mit Teilzeitunterricht zweieinhalb Jahre.

Fachschulen schließen mit einer staatlichen Prüfung (z.B. Staatlich gepr. Technikerin/staatlich gepr. Techniker) ab.

Durch die Teilnahme an einem Zusatzangebot kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

2.9 Fachschule Seefahrt

Die Fachschule Seefahrt kann geführt werden in den Fachrichtungen

Nautik oder Schiffsbetriebstechnik.

In die Fachschule Seefahrt kann aufgenommen werden, wer eine entsprechende seemännische Ausbildung und Berufspraxis nachweist.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung zum Erwerb

unterschiedlicher Befähigungszeugnisse und die Fachhochschulreife erworben.

Das Prinzip der Durchlässigkeit beruflicher Bildungsgänge.

Sämtliche Bildungsgänge im berufsbildenden Bereich sind schon seit Jahren so konstruiert, dass bei einem erfolgreichen Besuch eines Bildungsganges keine „Bildungssackgasse“ entsteht. Bei der Gestaltung der einzelnen Bildungsgänge wurde stets das Prinzip der vertikalen Durchlässigkeit beachtet.

Entsprechende Leistungen vorausgesetzt können Schüler ohne jeglichen Abschluss in das Berufsvorbereitungsjahr eintreten und dort den Hauptschulabschluss erwerben.

Nach einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung und dem Berufsschulabschluss erhalten sie gleichzeitig den Realschulabschluss. Diese beiden Abschlüsse wiederum berechtigen zum Besuch der Fachoberschule, die mit einer Fachhochschulreifeprüfung abschließt.

Die erfolgreich abgelegte Fachhochschulreifeprüfung berechtigt einerseits zu einem Studium an Fachhochschulen und andererseits zur Aufnahme in die Klasse 13 der Berufsoberschule. Hier kann dann die fachgebundene bzw. auch allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Für jede der o. a. Schulformen ist damit, zumindest theoretisch, über die unterschiedlichsten Kombinationen ein Bildungsweg bis zu einem universitären Abschluss möglich.

Dieser Stichworttext könnte Sie auch interessieren: