Die Elternmitwirkung in der Schule hat eine rechtliche Grundlage und ist ja nicht nur auf Brötchenschmieren, Kuchen backen und Kaffeekochen beschränkt. Aber auch diese Aufgaben gehören dazu. Ein Gutteil schulischer Angebote ist nur mit Unterstützung der Eltern möglich. Als Formen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sollte die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten (....)Teilnahme und Mitarbeit der Erziehungsberechtigten an besonderen Veranstaltungen der Klasse bzw. der Schule anbieten. Eltern können bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen, Feiern und von Gemeinschaftsvorhaben, z.B. Landheimaufenthalten, Wanderungen, Ausflügen und Besichtigungen, mitwirken.(...) (Die Arbeit in der Grundschule, Erlass des MK v. 7.5.1981, Abs. 7.3)
Eine erfolgreiche Schule ist ohne ein lebendiges Schulleben undenkbar. Hier spiegeln sich die unterschiedlichsten Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Nur so entsteht ein individuelles Schulprofil. Es bieten sich viele Möglichkeiten der Mitarbeit außer den im Erlass erwähnten. Zum Beispiel Mitarbeit bei:
Der Fantasie sind innerhalb der geltenden Vorschriften keine Grenzen gesetzt, wenn Sie etwas Besonderes anzubieten haben. Die Versicherung des Schulträgers haftet bei allen Schulveranstaltungen, auch wenn sie nicht von Lehrern geleitet werden. Für Ihren eigenen Schaden müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Machen Sie Ihrer Schulleitung einen Vorschlag !!
(5.E.21)
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