Elternvertreter in Konferenzen

Der Elternvertreter und dessen Stellvertreter für die Klassenkonferenz werden von der Klassenelternschaft und die für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen und Ausschüsse vom Schulelternrat für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Die Elternvertreter (bzw. im Verhinderungsfalle ihre Stellvertreter) sind ordentliche Mitglieder der Konferenzen und haben ein Antrags‑, Rede‑, Informations‑ und Stimmrecht. Nach Ablauf der Wahlperiode führen sie ihr Amt ‑ so sie noch ein Kind in der Schule haben ‑ bis zu den Neuwahlen fort.

Auch Eltern können die Einberufung von Konferenzen verlangen, ggfs. gemeinsam mit den Schülervertretern. Denn eine Konferenz ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt. Die Sitzung hat innerhalb von sieben Tagen stattzufinden, ggf. so rechtzeitig, dass noch im Sinne eines gestellten Antrages verfahren werden kann.

(5.E.2)

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Der Elternvertreter und dessen Stellvertreter für die Klassenkonferenz werden von der Klassenelternschaft und die für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen und Ausschüsse vom Schulelternrat für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Die Elternvertreter (bzw. im Verhinderungsfalle ihre Stellvertreter) sind ordentliche Mitglieder der Konferenzen und haben ein Antrags‑, Rede‑, Informations‑ und Stimmrecht. Nach Ablauf der Wahlperiode führen sie ihr Amt ‑ so sie noch ein Kind in der Schule haben ‑ bis zu den Neuwahlen fort.

In den Konferenzen ist es die Aufgabe der Elternvertreter, die Meinungen und Stellungnahmen von Eltern in die Diskussion dieser Gremien einzubringen. Es ist daher ratsam, vor wichtigen Sitzungen der Konferenzen die Klassenelternschaft bzw. den Schulelternrat einzuberufen, um auf diese Weise den Elternvertretern eine Orientierungshilfe zu geben. Vor allem bei den folgenden Punkten sollten die Elternvertreter Wünsche und Anregungen einbringen:

Die Eltern sind ‑ rechtlich gesehen ‑ an Weisungen ihrer Entsendungsgremien (Klassenelternschaft, Schulelternrat) nicht gebunden. Dennoch sollten sie versuchen, die mehrheitliche Meinung der Eltern zu vertreten.

Zu einer wesentlichen Aufgabe der Elternvertreter in den Konferenzen / Ausschüssen gehört auch, den Schulelternrat / die Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit zu informieren.

Auch Eltern können die Einberufung von Konferenzen verlangen, ggfs. gemeinsam mit den Schülervertretern. Denn eine Konferenz ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt. Die Sitzung hat innerhalb von sieben Tagen stattzufinden, ggf. so rechtzeitig, dass noch im Sinne eines gestellten Antrages verfahren werden kann.

(5.E.2)