Eine gesunde Ernährung ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler von herausgehobener Bedeutung für die geistige und körperliche Entwicklung sowie für den individuellen Lernerfolg. In Ergänzung der Aufgaben der Eltern, für eine gesunde Ernährung ihrer Kinder zu sorgen, hat die Schule die Aufgabe, vorbildliche und gesundheitsbewusste Ernährung zu fördern. Das bedeutet zum einen, dass im Rahmen des Unterrichts die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung thematisiert wird mit dem Ziel, die persönlichen Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren und positiv zu verändern. Zum anderen soll das Angebot von Getränken und Esswaren in der Schule abwechslungsreich und für eine gesunde Ernährung geeignet sein. Dies betrifft sowohl den Verkauf in so genannten Schulkiosken, das Angebot in Cafeterias wie auch durch Elterninitiativen bereitgestellte Speisen und Getränke. Mit Erlass vom 9.9.1991 (auch "Müsli-Erlaß" genannt) hat das Niedersächsische Kultusministerium hierzu einschlägige Regelungen und Empfehlungen veröffentlicht.
Um eine möglichst große Akzeptanz der Angebote durch Schülerinnen und Schüler zu erreichen, ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, vor allem in Grundschulen und im Sekundarbereich I, und mit der Schülervertretung, erforderlich.
Mittagessen sollte in Ganztagsschulen und anderen Schulen mit Nachmittagsunterricht angeboten werden. Die Regelung bleibt den Schulträgern überlassen. Diese sollen sich mit dem Gesundheitsamt und der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde in Verbindung setzen, wenn eine Gemeinschaftsverpflegungseinrichtung geplant ist. Bei der Planung sind ebenfalls qualifizierte Beratungsangebote zu nutzen. Für eine bedarfsgerechte Verpflegung von Kindern und Jugendlichen fordern Fachleute eine abwechslungsreiche und vollwertige Ernährung. In vielen Schulen bieten Elternteams auf freiwilliger Basis "Gesundes Frühstück" und abwechslungsreiches und preiswertes Mittagessen an.
(5.E.10)
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