Geschäftsordnung

Das Niedersächsische Schulgesetz bestimmt, dass sich die Elternvertretungen auf allen Ebenen eine Geschäftsordnung geben. Allerdings hat das Fehlen einer solchen Geschäftsordnung keine rechtlichen Auswirkungen. Es gelten dann eben die allgemeinen parlamentarischen Grundsätze.

Wenn es an Ihrer Schule keine Geschäftsordnung gibt, sollten Sie folgende Grundsätze beachten: als Einladungsfrist zu Sitzungen 10 Tage wählen, Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der stimmberechtigten Anwesenden festlegen. Alle weiteren Dinge können von Fall zu Fall durch entsprechende Beschlüsse geregelt werde.

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