Gewählt und was nun?

Wer ein Amt in der Elternvertretung übernimmt, muss mit recht unterschiedlichen Erwartungen rechnen:

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Wer ein Amt in der Elternvertretung übernimmt, muss mit recht unterschiedlichen Erwartungen rechnen:

Drei Beispiele:

Beispiel 1:
Frau S. ist Vorsitzende der Klassenelternschaft der Klasse d der Grundschule in A. Der Vater eines Jungen ruft sie an und sagt, dass die Kinder zu viele Hausaufgaben machen müssen. Er fügt hinzu, dass andere Eltern der Klasse das auch gesagt hätten.

Sollte Frau S. mit der Klassenlehrerin reden? Sollte sie nach den Namen der anderen Eltern fragen? Nichts tun – es betrifft ja nicht ihre Petra? Oder zu einer Elternversammlung einladen?

Frau S. hat sich so entschieden: Nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Schulelternrates hat sie mit der Klassenlehrerin einen Termin für einen Elternabend zum Thema Hausaufgaben vereinbart. Das hatte ihr der Vorsitzende des Schulelternrates geraten.

Beispiel 2:
Herr C. ist Vorsitzender des Schulelternrates des Gymnasiums in Z. Es ist üblich, dass zu Beginn des Schuljahres eine Gesamtelternversammlung stattfindet, in der der Schulleiter und der Schulelternratsvorsitzende einen Jahresbericht geben. Die Berichte, die Herr C. im letzten Jahr gehört hat, waren sehr allgemein. Schulleiter und Schulelternratsvorsitzender haben bisher Punkte, die nach Meinung von Herrn C. erörtert werden sollten, kaum berührt. Er denkt an Dinge wie: Prozentsatz der nichtversetzten Schüler in den einzelnen Klassenstufen, Veränderung des Zensurenspiegels bei Lehrerwechsel, Gebrauch von vervielfältigten Blättern mit mangelhaften Quellenangaben, gegenseitige Unterrichtsbesuche von Lehrern, Absprachen im Hinblick von Hausaufgaben, ausländische Schüler usw.

Sollte er solche Fragen ansprechen? Also eine Sitzung des Schulelternrates ansetzen? Was ist Sache des Schulleiters? / Was ist Sache des Elternratsvorsitzenden?

Herr C. hat sich so entschieden: Er hat sich mit dem Schulleiter getroffen, und sie haben gemeinsam überlegt, wie die Berichte aufgeteilt werden.

Beispiel 3:
Herr H. ist Vertreter der Klassenelternschaft der Klasse 9 einer Realschule in der Zeugniskonferenz. Am Abend vor der Versetzungskonferenz wird er von einem Vater angerufen. Der Vater erklärt ihm, dass nach den schriftlichen Arbeiten ein „ausreichend“ in Englisch für seinen Sohn wohl möglich sei. Er erwarte, dass Herr H. sich für seinen Sohn einsetze.

Mit einem solchen Anruf hat Herr H. nicht gerechnet, als er sich zur Wahl stellte! Soll er für dieses Kind in der Konferenz eintreten? Und wie steht es mit den anderen Kindern? Was soll er dem Vater sagen?

Herr H. hat sich so entschieden: Er sagt dem Vater, dass er ihn wieder anrufen würde, wenn er mit dem Vorsitzenden der Klassenelternschaft gesprochen habe. Telefonisch kann er nur den Stellvertreter erreichen. Sie kommen überein, in der Zeugniskonferenz nur dann ums Wort zu bitten, wenn der Vater ihnen besondere Gründe nennen kann, die bei der Entscheidung über die Versetzung berücksichtig werden sollten. Herr H. ruft den Vater an und teilt ihm das Ergebnis dieser Beratung mit. Die Gründe, die der Vater im Hinblick auf das Zustandekommen der Leistungen seines Sohnes im Fache Englisch angibt, sind so allgemein, dass Herr H. ihm erklärt, die Elternvertreter würden in der Zeugniskonferenz in seinem Fall nicht von der Möglichkeit der beratenden Mitwirkung Gebrauch machen. (Wie setzt sich eine Zeugnisnote zusammen?)

Das ist die Praxis!:
Man braucht die persönliche Erfahrung mit der Schul- oder Klassensituation, die einem das eigene Kind mit nach Hause bringt, genauso wie die Meinungen der Lehrer bzw. der Schulleitung und anderer Eltern. Erst dann kann man sich ein Bild machen. Das sollte man in Ruhe tun. Bloß nicht überstürzt in eine Sache hineinrennen und sich nicht drängen lassen. Als Elternvertreter muss man sich die Zeit nehmen, mit allen Beteiligten zu sprechen. Das gehört zum Amt. Es mag Gelegenheiten geben, wo ein schnelles Handeln im Interesse der Kinder notwendig ist. Aber die Regel ist das nicht. Eher gilt:

gegeneinander abwägen.

Die Elternvertretung ist keine Beschwerdestelle. Die gewählten Vertreter sind nicht dazu da, heute von diesem Vater, morgen von jenem Lehrer und übermorgen von dem Schulleiter losgeschickt zu werden. Solche Erwartungen sollte man getrost und möglichst bald nach der Wahl enttäuschen. Elternvertreter sind keine Laufburschen.