Rahmenrichtlinien

In Paragraph 122 NSchG ist festgelegt, dass der Unterricht auf der Grundlage von Rahmenrichtlinien erteilt wird. Diese werden für jedes Fach in jeder Schulform vom Kultusministerium erlassen. Sie enthalten die allgemeinen und die fachlichen Ziele des jeweiligen Unterrichtsfaches, didaktische Grundsätze, die verbindlichen und die fakultativen Unterrichtsinhalte sowie Hinweise zum methodischen Vorgehen und zur Leistungsbewertung. Die Lehrkräfte haben diese Vorgaben zu beachten, sie haben gleichwohl angesichts der Zusammensetzung ihrer Lerngruppen einen eigenen Entscheidungsspielraum, den sie in pädagogischer Verantwortung wahrnehmen. Auch Fachkonferenzen können und sollen über die Umsetzung der Rahmenrichtlinien beraten und Absprachen treffen; daran sind Eltern- und Schülervertreter beteiligt.

Rahmenrichtlinien sind maßgeblich bei der Zulassung von Schulbüchern, für die das Kultusministerium auf Antrag der Verlage eine grundsätzliche Genehmigung erteilt, während die Gesamtkonferenz einer Schule über die Einführung entscheidet.

Rahmenrichtlinien werden in der Regel nach zehn bis fünfzehn Jahren vom Kommissionen, die das Kultusministerium beruft, überarbeitet. Sie können von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in jeder Schule eingesehen werden, sie können über den Buchhandel oder direkt beim Westermann-Verlag in Braunschweig bestellt werden. Die neuesten Rahmenrichtlinien sind im Bildungsserver Nibis veröffentlicht.

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