Schüleraustausch mit dem Ausland

Hinweise zur Durchführung des Schüleraustausches mit dem Ausland sind mit dem Erlass des MK vom 23.02.1998 (SVBl. S. 93) gegeben worden. Schüleraustauschfahrten sind danach Fahrten von Klassen oder Schülergruppen ins Ausland, denen ein Besuch einer ausländischen Schülergruppe in Niedersachsen vorangegangen ist oder folgt. In der Regel finden Schüleraustauschfahrten zwischen zwei Schulen (z. B. in Verbindung mit Schulpartnerschaften) oder unter Beteiligung mehrerer Schulen statt.

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Hinweise zur Durchführung des Schüleraustausches mit dem Ausland sind mit dem Erlass des MK vom 23.02.1998 (SVBl. S. 93) gegeben worden. Schüleraustauschfahrten sind danach Fahrten von Klassen oder Schülergruppen ins Ausland, denen ein Besuch einer ausländischen Schülergruppe in Niedersachsen vorangegangen ist oder folgt. In der Regel finden Schüleraustauschfahrten zwischen zwei Schulen (z. B. in Verbindung mit Schulpartnerschaften) oder unter Beteiligung mehrerer Schulen statt.

Pädagogischer Sinn und Zweck der Schüleraustauschfahrten ist die Unterstützung des Verständnisses der Völker füreinander sowie die Vertiefung der Kenntnisse der Kultur und Gesellschaft des Partnerlandes und in der Fremdsprache. Aber auch das Gewinnen von Einblicken in die Berufs- und Arbeitswelt anderer Länder kann Gegenstand einer Schüleraustauschfahrt sein. Zudem soll die Begegnung mit ausländischen Kindern und Jugendlichen interkulturelle Erfahrungen ermöglichen, schulisches Fremdsprachenlernen für neue Lern- und Praxisfelder öffnen und die Motivation für das Fremdsprachenlernen stärken. Für viele Schülerinnen und Schüler bietet ein Schüleraustausch erstmalig die Gelegenheit, erworbene Fremdsprachenkenntnisse im Ausland praktisch anzuwenden, was den besonderen pädagogischen Wert dieser schulischen Veranstaltung steigert.

Gemeinsame Veranstaltungen mit den Schülerinnen und Schülern des Gastlandes, insbesondere der gemeinsame Schulbesuch sowie die Durchführung von gemeinsamen Projekten sind Schwerpunkte des Schüleraustausches. Das intensive Kennenlernen von „Land und Leuten“ wird in besonderem Maße durch das Leben in Gastfamilien und die damit verbundenen Freizeitaktivitäten erreicht. Schüleraustauschfahrten sind regelmäßig Schulveranstaltungen und werden unter der Verantwortung einer niedersächsischen Schule in Zusammenarbeit mit einer ausländischen Schule bzw. Berufsbildungsstätte geplant und durchgeführt. Sie sind im Unterricht intensiv vor- und nachzubereiten.

Schüleraustauschfahrten werden vor allem in Länder durchgeführt, deren Sprache Unterrichtsfach ist. Von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern beider Länder müssen ausreichende Kenntnisse einer gemeinsamen Sprache vorhanden sein.

Die Schülerautauschfahrten finden in der Regel für Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe statt, sie können auch jahrgangs- und schulübergreifend durchgeführt werden. Sie sind grundsätzlich in allen Schulformen und Jahrgangsstufen zulässig; die Anzahl ist für jede Klasse oder Gruppe auf eine Fahrt in einer Schulstufe begrenzt. Schüleraustauschfahrten dauern in der Regel 2 Wochen und können im Einzelfall bis zur Höchstdauer von einem Monat genehmigt werden.

Geleitet werden Schüleraustauschfahrten von einer Lehrkraft, bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen von zwei Lehrkräften.

Die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler soll möglichst in Gastfamilien erfolgen. Ist dies wegen der besonderen Zielsetzung der Fahrt nicht möglich, kann auf Jugendherbergen etc. oder andere vergleichbare Einrichtungen ausgewichen werden.

Der Zeitpunkt der Schüleraustauschfahrten wird auf Vorschlag der verantwortlichen Lehrkraft von der Schulleitung festgesetzt. Austauschfahrten können auch teilweise oder ganz in den Ferien stattfinden. In die Planung einer Schüleraustauschfahrt sind die Erziehungsberechtigten frühzeitig einzubeziehen; dies betrifft insbesondere eine rechtzeitige Unterrichtung vor dem Abschluss verbindlicher Verträge über die voraussichtlichen Kosten.

Schülerinnen und Schüler, die am internationalen Schüleraustausch teilnehmen, sind nach dem SGB im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Versicherungsschutz umfasst den Weg vom Heimatort zum Austauschort und zurück, im Ausland den Weg von der Gastunterkunft zur Schule oder zum Veranstaltungsort und zurück sowie die Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem auf alle Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler, die als integraler Bestandteil des Austauschprogramms in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit der schulischen Veranstaltung im Ausland stehen und dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzuordnen sind.