Schulsport / Sportförderunterricht

Kurzbeschreibung des Sachverhalts

Der Schulsport steht grundsätzlich vor denselben Herausforderungen wie alle anderen Fächer und Lernbereiche, bietet in dem Kontext allerdings besondere Potentiale. Er kann mit seinen Besonderheiten – einerseits Unterrichtsfach für alle Klassenstufen andererseits mit den außerunterrichtlichen Möglichkeiten – ein wesentliches Element zur Gestaltung eines Schulprogramms/-profils bilden. Durch die unaustauschbaren Möglichkeiten zur positiven Beeinflussung des Schulklimas, zur Identifizierung mit der Schule und zur Öffnung der Schule leistet er einen spezifischen Beitrag zur Entwicklung des Einzelsystems Schule.

Insofern steht der Schulsport in einer engen Wechselbeziehung zur allgemeinen Schulentwicklung. Er kann einerseits seine Potentiale in alle Prozesse der Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung einer Schule einbringen und andererseits auch von dieser Entwicklung profitieren.
Die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport sind Grundlage für die Bewegungs- und Sporterziehung an den Schulen des Landes Niedersachsen. Sie gelten für alle Schulen. In den Grundsätzen sind die Aufgaben und Ziele sowie die allgemeinen didaktischen Grundlagen des Schulsports dargestellt. Für den Sportunterricht an Berufsschulen gelten zusätzlich grundlegende Regelungen (Leitlinien für den Sportunterricht an Berufsschulen). Sowohl die Grundsätze als auch die grundlegenden Regelungen für den Sportunterricht an Berufsschulen bedürfen der Ergänzung durch Rahmenrichtlinien für die jeweiligen Schulformen, die durch Einzelerlasse in Kraft gesetzt werden. Die Bestimmungen enthalten Regelungen zum Schulsport, insbesondere zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.

(5.S.7)

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Kurzbeschreibung des Sachverhalts

Der Schulsport steht grundsätzlich vor denselben Herausforderungen wie alle anderen Fächer und Lernbereiche, bietet in dem Kontext allerdings besondere Potentiale. Er kann mit seinen Besonderheiten – einerseits Unterrichtsfach für alle Klassenstufen andererseits mit den außerunterrichtlichen Möglichkeiten – ein wesentliches Element zur Gestaltung eines Schulprogramms/-profils bilden. Durch die unaustauschbaren Möglichkeiten zur positiven Beeinflussung des Schulklimas, zur Identifizierung mit der Schule und zur Öffnung der Schule leistet er einen spezifischen Beitrag zur Entwicklung des Einzelsystems Schule.

Insofern steht der Schulsport in einer engen Wechselbeziehung zur allgemeinen Schulentwicklung. Er kann einerseits seine Potentiale in alle Prozesse der Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung einer Schule einbringen und andererseits auch von dieser Entwicklung profitieren.
Die Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport sind Grundlage für die Bewegungs- und Sporterziehung an den Schulen des Landes Niedersachsen. Sie gelten für alle Schulen. In den Grundsätzen sind die Aufgaben und Ziele sowie die allgemeinen didaktischen Grundlagen des Schulsports dargestellt. Für den Sportunterricht an Berufsschulen gelten zusätzlich grundlegende Regelungen (Leitlinien für den Sportunterricht an Berufsschulen). Sowohl die Grundsätze als auch die grundlegenden Regelungen für den Sportunterricht an Berufsschulen bedürfen der Ergänzung durch Rahmenrichtlinien für die jeweiligen Schulformen, die durch Einzelerlasse in Kraft gesetzt werden. Die Bestimmungen enthalten Regelungen zum Schulsport, insbesondere zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.

Neben dem Sportunterricht unterbreiten viele Schulen außerunterrichtliche Schulsportangebote an. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein steht die Möglichkeit, an Schulen Kooperationsgruppen einzurichten, an denen Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Nachdem Schule und Sportverein sich über Inhalte, Ziele und Dauer verständigt haben, wird von den Partnern und dem Leiter der Kooperationsgruppe ein Vertrag unterschrieben und von der Bezirksregierung genehmigt. Damit sind dies schulische Veranstaltungen, und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind über den zuständigen Gemeindeunfallversicherungs-Verband versichert. Geleitet werden die Kooperationsgruppen von Lehrkräften oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Sportvereine, die mindestens die erste Lizenzstufe gemäß Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes nachweisen müssen.

Der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA wird seit 1969 in den Ländern der Bundesrepublik durchgeführt. Neben den Ländern wird der Wettbewerb getragen vom Deutschen Sportbund, den beteiligten 14 Sportfachverbänden sowie den Förderern. Er steht allen Schulen in Deutschland auf freiwilliger Basis offen. In vier Altersstufen sind folgende Sportarten beteiligt: Badminton, Basketball, Fußball, Gerätturnen, Hallenhandball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Volleyball, Beachvolleyball.

Neben den genannten Aktivitäten finden an vielen Schulen weitere Angebote wie Bundesjugendspiele, Sportfeste, Bewegungsaktionen, Projekte wie „Bewegte Schule“ etc. statt.

Der Sportförderunterricht übernimmt die Aufgabe der ganzheitlichen Förderung von Kindern mit motorischen und psychosozialen Auffälligkeiten. Er verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Unterstützung, Stabilisierung und Harmonisierung ihrer Persönlichkeit zu leisten. Zentrales Anliegen des Sportförderunterrichts ist die Bewegungsförderung. In Bewegungssituationen werden gleichwertig motorische, soziale, emotionale und kognitive Ziele verwirklicht. Sportförderunterricht ist damit „Entwicklungshilfe über Bewegung“.

Wie sind Elternratsvertreter bei den einzelnen Sachverhalten in ihrer Mitwirkung betroffen?

Gespräche über die konkreten Angebote der Schule im Sport(förder)unterricht und im außerunterrichtlichen Schulsport, Einbeziehung des Schulsportes in die Schulprogramm- bzw. Schulprofilentwicklung, Ausstattung der Schulen mit Sporthallen und Sportgeräten durch die Schulträger.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zu den einzelnen Stichworten?

Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport, Rahmenrichtlinien für den Sportförderunterricht und den Schulsport für die einzelnen Schulformen. Weitere Informationen auch im Internet unter

http://www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C26578_N304118_L20_D0_I579,00.html

Einen Leitfaden zur Talentfindung und Talentförderung in Zusammenarbeit von Schule und Verein finden sie im Internet unter:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2433336_L20.pdf

(5.S.7)