Übernehme ich ein Amt? (3/3)

Muss man mit Nachteilen für sein Kind rechnen, wenn man ein Amt im Elternrat übernimmt?

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Alle Ämter in der Elternvertretung haben ihre Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz. Eltern wie Lehrer haben sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Als Vorsitzender der Klassenelternschaft bzw. Schulelternratsvorsitzender oder als Vertreter in Konferenzen sprechen und handeln die Gewählten für die Interessen aller Eltern. Für Dinge, die das eigene Kind angehen, ist der Elternsprechtag da. Hier muss man sorgfältig unterscheiden. Zugegeben: Eltern wie Lehrern fällt das manchmal nicht leicht.