Wahl - Schulelternrat

Die Durchführung der Wahlen des Schulelternratsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie der Elternvertreter für die Konferenzen erfolgt in gleicher Weise wie bei den Wahlen der Klassenelternschaften. Wichtig ist, dass der Schulelternratsvorsitzende kurz vor dem Ende der zweijährigen Amtsperiode zur Wahlversammlung einlädt. Und bei dieser Einladung sollte er auf folgenden Punkt hinweisen. Wenn an der Schule mindestens zehn ausländische Schüler sind und von deren Eltern niemand dem Schulelternrat angehört, können die Eltern der ausländischen Schüler aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und einen Stellvertreter wählen. Viel mehr kann der Schulelternratsvorsitzende z. Zt. nicht für die Mitwirkung der Eltern ausländischer Schüler tun. Die Schulleitung lädt die Erziehungsberechtigten der ausländischen Schüler zu einer Wahlversammlung ein.

Mancher mag über solch organisatorische Dinge wie Einladung, Feststellung der stimmberechtigten Anwesenden, Wahl des Wahlleiters, des Protokollführers und der Wahlhelfer lächeln. Ein ziemlicher Aufwand? Ganz sicher – aber ein genau eingehaltenes Wahlverfahren ist die Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Gewählten. Der Aufwand lohnt sich!

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